15.07.2010

ÄNDERUNG UMWANDLUNGSGESETZ

Mit dem Gesetz will der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben einer EU-Richtlinie um. Es ist insbesondere vorgesehen, dass bei Umwandlungsmaßnahmen, bei denen eine AG beteiligt ist, die Vorbereitung der Hauptversammlung vereinfacht wird. Dies umfasst die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Weg und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.


Einsparungen sollen von den Unternehmen zudem durch die Möglichkeit erzielt werden können, Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen durchführen zu lassen.


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