03.09.2010

UNANWENDBARKEIT DES § 622 ABS. 2 SATZ 2 BGB

Die Vorschrift, die bestimmt, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, nicht berücksichtigt werden, sei europarechtswidrig, da die Vorschrift gegen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoße.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 -


zurück zur Übersicht