HANDELSVERTRETERRECHT
29.03.2012Handelsvertreterrecht: Vertriebsorganisation haftet für Fehlverhalten ihres Handelsvertreters
Der BGH (Az: 15.03.2012 - III ZR 148/11) hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Vertriebsorganisation, die Anlagen vermittelt, für ein strafbares Verhalten des von ihr eingesetzten Handelsvertreters einzustehen hat.
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