DESIGNRECHT

Das Designrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit der Frage, wie neuartige Designs rechtlich abgesichert werden können. Kernbestandteil des Designrechts ist dabei das sog. Geschmacksmusterrecht, welches regelt, wie Designs national und international angemeldet und somit vor unberechtigter Nachahmung geschützt werden können. Flankierender Schutz wird durch den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz und das Urheberrecht gewährt.

Das Design ist häufig das "Aushängeschild" eines Produktes. Der Verbraucher orientiert sich bei seiner Kaufentscheidung häufig daran, wie das Produkt "aussieht". Nur wenn ihm das Produkt optisch zusagt, wird er auch weitere Aspekte wie Kaufpreis, Qualität und betriebliche Herkunft für seine Kaufentscheidung einbeziehen.

Gleichwohl wird der Schutz des Designs von vielen Unternehmen nur am Rande beachtet. Während die Notwendigkeit einer Markenanmeldung oftmals noch erkannt wird, fehlt häufig das Bewusstsein, dass auch das Design als Schutzrecht eingetragen werden kann und sollte. Dies kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass das Design nicht vor Nachahmung geschützt ist, denn in Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Nachahmungsfreiheit.

LEINEN & DERICHS berät Sie bei der Frage, wie Sie Ihr Design vor unberechtigter Nutzung und Imitation schützen können. Wir melden Geschmacksmuster für Sie an und führen zuvor die notwendige Recherche nach bereits eingetragenen Designs durch. Wurde eines Ihrer Designs kopiert unterstützen wir Sie im Verletzungsprozess und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Ihr kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet des Designrechts ist Rechtsanwalt   Dennis Groh, LL.M.