ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT
Das öffentliche Wirtschaftsrecht umfasst alle Bereiche des öffentlichen Rechts, die für die Wirtschaft von Belang sind. Das öffentliche Baurecht gehört dazu, ebenso wie das Planungsrecht, das Subventionsrecht, das Gesundheitsrecht und das Verkehrsrecht. Wirtschaftsunternehmen haben in vielerlei Hinsicht Berührungspunkte mit den verschiedenen Trägern staatlicher Gewalt, nicht nur dann, wenn die Ausübung von Wirtschaftstätigkeit einer Genehmigung bedarf, oder wenn der Staat im Rahmen seiner Überwachung Maßnahmen ergreift. Länder, Kommunen und staatliche Einrichtungen kooperieren vermehrt mit Unternehmen der Privatwirtschaft, häufig im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (PPP - Public Private Partnership). Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, wie etwa von Krankenhäusern, gehört ebenfalls in diesen Bereich. Die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge, das Vergaberecht aufgrund europarechtlicher Grundlage, ist in den letzten Jahren ein wichtiges Betätigungsfeld geworden. Schließlich berührt auch das Europarecht selbst wesentliche Belange der Wirtschaft.
Ansprechpartner für diese Bereiche sind die Rechtsanwälte Lothar Schmude und Thorsten Scheuren.

