SCHADENERSATZRECHT

 
Wird einer Gesellschaft oder einer einzelnen Person ein Schaden zugefügt, hat sie Anspruch auf Schadensersatz. Die Gründe für einen Schadensersatzanspruch können vielfältiger Natur sein.


Der Anspruch kann aus dem klassischen Verkehrsunfall herrühren. Die Forderung richtet sich dann auf Ersatz des Schadens an dem eigenen Fahrzeug inkl. des eingetretenen Minderwerts, auf Begleichung der Kosten für den eingeschalteten Sachverständigen, auf Ersatz der Kosten für ein angemietetes Ersatzfahrzeug oder auf Nutzungsausfall-entschädigung sowie auf sonstige Nebenkosten. Oftmals ist mit dem Unfall eine Verletzung der eigenen Person oder eines Insassen verbunden. Die Durchsetzung von Schmerzensgeld in angemessener Größenordnung ist vielfach mit großen Schwierigkeiten verbunden. Ist bei dem Verkehrsunfall eine Person getötet worden, hängt von der Durchsetzung der Ansprüche das wirtschaftliche Überleben der ganzen Familie ab.


Schmerzensgeld- und Gewinnausfallansprüche ergeben sich auch bei sonstigen unerlaubten Handlungen, seien sie fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Dazu gehören beispielsweise auch Ansprüche gegen den Hausbesitzer, der seiner Pflicht zur Schnee-räumung vor dem Haus nicht nachgekommen ist. Dasselbe gilt, wenn die nicht ausgeführten notwendigen Reparaturen an Dach oder Putz zum Herunterstürzen von nicht mehr festen Bestandteilen führen. In solchen Fällen ist auch die Frage zu stellen, ob eine Versicherung eintrittspflichtig ist.


Hinzukommen Ansprüche aus vertraglichen Verbindungen, bspw. dann, wenn anlässlich der Vertragsausübung Gegenstände oder Körper und Gesundheit des Partners geschädigt werden. Es können auch sonstige Vermögensgüter des Vertragspartners betroffen sein. Schließlich gibt es seit noch nicht allzu langer Zeit auch bei Vetragsverletzungen Schmerzensgeldansprüche.

 

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