WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit allen strafrechtlichen Vorwürfen, die im Wirtschaftsleben eines Unternehmens oder eines Selbständigen auftauchen. Bei solchen Vorwürfen sollte unverzüglich anwaltlicher Rat eingeholt werden. Allerdings reicht regelmäßig nicht allein strafrechtliche Kompetenz aus. Erforderlich ist die Kombination mit Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie mit gesellschafts- und steuerrechtlichem Know-how. Ohne die zivilrechtliche Komponente können leicht wesentliche Gesichtspunkte für die Verteidigung übersehen werden. 

Viele Aufträge sind ohne „Gefälligkeiten“ nicht zu bekommen. Angeklagt werden u.a. Bestechung, Bestechlichkeit, Korruption, Submissionsbetrug. Bei dem Vorwurf überhöhter Preise kommt Betrug gegenüber dem Auftraggeber hinzu. 

Der Unternehmer hat die Bilanzen nicht nur richtig, sondern auch rechtzeitig aufzustellen. Sonst droht ein Ermittlungsverfahren. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit liegt die Anklage wegen Insolvenzverschleppung nahe. Wird dann versucht, die Folgen der Insolvenz für sich oder einen der Gläubiger günstiger zu gestalten, ist die Anklage sicher vorauszusagen. 

Häufig spielen steuer- und zollrechtliche Erwägungen eine wesentliche Rolle. In solchen Fallgestaltungen kommt es immer wieder zu Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen. Gerade die Steuerfahndung will oft Unterlagen sicherstellen, die sich in solchen Räumen befinden. Dann gilt es, sofort zu handeln, um für den Betrieb notwendige Unterlagen zeitnah wiederzubekommen. 

Bei vermutetem großen Schaden kann Fluchtgefahr naheliegen. Die Folgen eines Haftbefehls müssen umgehend beseitigt werden. Eine Untersuchungshaft hat auf die Betroffenen häufig noch Jahre später traumatisch bedingte Folgen. Taucht der Verdacht einer Wirtschaftsstraftat auf, sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden. 

Auch Ärzte geraten zunehmend ins Blickfeld, und zwar nicht nur wegen vermeintlicher Körperverletzungen, sondern wegen angeblicher Abrechnungsbetrügereien. Als Beispiel sei der Globudent-Skandal genannt. Die Betrüger von Globudent beschuldigen wahllos die Ärzte, Kick-back-Zahlungen erhalten zu haben. Dadurch kommen sie mit milden Strafen davon und gründen schnell eine neue Firma. Den Ärzten droht aufgrund des „Geständnisses“ der Betrüger eine Strafe und der Entzug der Kassenärztlichen Zulassung. 

Der Schutz des Unternehmens vor Diebstahl des geistigen Eigentums, der Wegnahme der eigenen Vertriebsstruktur, der Unterschlagung von Betriebseigentum kann sowohl mit Mitteln des Strafrechts als auch mit solchen des Zivilrechts erfolgen. Das parallele Vorgehen ist oft sinnvoll.

 

Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ist
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Dunkel in Köln.